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Überblick über das digitale Gesundheitswesen – Telematikinfrastruktur

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Wie wir hier schon berichtet haben, wurde am 1. März 2020, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration, das Projekt gesundaltern@bw ins Leben gerufen. Das Projekt hat im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw die Aufgabe, ältere Bürgerinnen und Bürger über digitale Anwendungen und Dienstleistungen im Gesundheitswesen zu informieren, aufzuklären und sie zum souveränen Umgang mit ihnen zu befähigen.

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bietet genau in diesem Rahmen Vorträge zu Themen des digitalen Gesundheitswesens an. Denn auch im Gesundheitswesen werden neue Medien immer mehr zur Kommunikation, Organisation oder Verwaltung eingesetzt. Einer dieser Vorträge handelt von der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Zunächst ein kompliziertes Wort, weshalb Sie im Folgenden einen Überblick darüber erhalten sollen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein speziell gesichertes System, das geschaffen wurde, um eine sichere Übertragung medizinischer Daten im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Das System besteht einerseits aus einem sicheren Datennetz und andererseits aus verschiedenen Anwendungen, mit welchen der sichere Datenaustausch zwischen verschiedenen Teilnehmern vollzogen wird. Die TI wurde entwickelt, um die Gesundheitsversorgung durch verbesserten und erleichterten digitalen Austausch von allen Akteuren im Gesundheitssystem besser gewährleisten zu können. Außerdem sollen Patienten leichter auf ihre eigenen Gesundheitsinformationen zugreifen können.

Die Gesundheitskarten der Versicherten erhalten im Rahmen der TI eine ganz neue, besondere Bedeutung. Auf Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer können sie künftig medizinisch sinnvolle Informationen enthalten, wie die elektronische Patientenakte oder auch das elektronische Rezept.

Wir kennen es alle: Ein anstehender Arzttermin und das kleine gelbe Impfheftchen ist unauffindbar. Am 01.01.2021 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) auf freiwilliger Basis eingeführt, um unter anderem in solchen Situationen Abhilfe zu leisten. In der zweiten Stufe des Ausbaus der ePA sollen Informationen wie bspw. der Impfpass, aber auch medizinische Befunde, Diagnosen, Patienteninformationen, Pflegedokumentationen und auch das Zahnbonusheft digital gespeichert werden, um schnell und unkompliziert an entsprechende Informationen zu gelangen.

Freiwillige Fachanwendungen in der TI sind neben der ePA auch das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan. Der Notfalldatensatz ist besonders in einer Notfallsituation hilfreich, da auf dem Chip Ihrer Gesundheitskarte Daten wie Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien usw. abgespeichert werden können. Diese können im Notfall von den Ärztinnen und Ärzten abgerufen werden, um eine perfekt an Ihre Bedürfnisse angepasste medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für diesen Notfalldatensatz ist eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten erforderlich und muss durch die Ärztin oder den Arzt signiert werden.

Auch persönliche Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können für den Notfall auf Ihren Wunsch auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden. Ebenso wird es Rezepte in Zukunft primär digital geben.

Um alle Informationen gebündelt vorliegen zu haben, empfiehlt unser Experte Tobias Binder von der kassenärztlichen Vereinigung BW, auch den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Diese sind für die Erstversorgung in einer Notfallsituation wichtig für eine perfekte Behandlung.

Falls Sie nun Angst um Ihre Daten haben: an der Telematikinfrastruktur sollen zum Schutz der Patientinnen und Patienten nur vertrauenswürdige Akteure wie bspw. Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken teilhaben können. Außerdem wird die Software regelmäßig geupdatet, um die aktuelle Sicherheit zu gewährleisten.

Und keine Sorge, Sie sind jederzeit Herr:in über ihre medizinischen Daten. Ein Zwang auf digitale Patientenakten umzusteigen, wird es erst einmal nicht geben. Außerdem darf der Leistungserbringer (bspw. Ihre Arztpraxis) nur das tun, was Sie ihm erlauben.

Wenn Sie mehr über Ihre persönlichen Möglichkeiten erfahren wollen, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse. Diese wird sie sicherlich gerne beraten, denn bereits 90% der Ärzt:innen und Therapeut:innen in Baden-Württemberg haben ihre Praxen mit der TI verbunden.

Sollten Sie kein mobiles Endgerät besitzen, müssen Sie sich ebenfalls keine Sorgen machen. Es wird höchstwahrscheinlich in der Zukunft keine medizinischen Rezepte mehr geben, wie wir es kennen, jedoch kann das E-Rezept mithilfe eines QR-Codes auch ohne mobiles Gerät in der Apotheke eingelöst werden. Ein weiterer Vorteil des E-Rezepts ist die Möglichkeit auch verschreibungspflichtige Medikamente einfach und bequem in einer Online-Apotheke zu sich nach Hause zu bestellen, was bis heute nur für Medikamente ohne Rezept möglich war.

Wenn Sie unseren Vortrag verpasst haben, empfehlen wir Ihnen unsere Aufzeichnung. Diese finden Sie über folgenden Link:
https://www.youtube.com/watch?v=7lrqi58qntY

Hier finden Sie die Folien der Präsentation von dem Experten Tobias Binder:
https://padlet.com/gesundaltern/rkhuce5ef2po1yti/wish/1349031052

Weitere Informationen über die Telematikinfrastruktur finden Sie hier:
https://www.telematikinfrastruktur.de/index.de.jsp
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/

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