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Sexuelle Belästigung im Netz: Studie und Materialien über Cybergrooming

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Belästigung und Bedrohung im Netz sind keine Seltenheit, wie eine aktuelle Studie der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) zeigt. Von mehr als 2.000 Befragten zwischen 8 und 18 Jahren gab rund ein Viertel an, von Erwachsenen im Netz zu einem Treffen aufgefordert worden zu sein. Bei den 16- bis 18-Jährigen ist das sogar jeder bzw. jedem Dritten passiert. Oftmals geschieht das unter einem Vorwand: 12 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurde von den Erwachsenen ein angebliches Fotoshooting versprochen.

15 Prozent der Befragten haben außerdem ungewollt Nacktbilder erhalten. Jede/-r Zehnte erhielt schon Drohungen und wurde z.B. mit intimen Bildern erpresst.

Nehmen Erwachsene mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Netz auf, nennt man das Cybergrooming. Am häufigsten werden dazu laut der Studie Instagram, WhatsApp und Snapchat genutzt.

In Deutschland wird Cybergrooming als eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB) geahndet und schon der Versuch, Minderjährige mit sexuellen Absichten im Netz zu kontaktieren ist strafbar.

Um aktiv gegen Cybergrooming vorzugehen, wünschen sich die befragten Kinder und Jugendlichen u.a. leichte Wege, Vorfälle zu melden – zum Beispiel bei den Plattformbetreibern oder der Polizei. Aber auch Prävention ist den Kindern und Jugendlichen wichtig: Mehr als die Hälfte (60 Prozent) wünscht sich, dass das Thema stärker in Schulen behandelt wird. Ca. 48 Prozent sind außerdem der Meinung, dass im Elternhaus mehr über das Thema gesprochen werden soll.

Um über Cybergrooming aufzuklären, hat die LfM einen Aufklärungsfilm und Unterrichtsmaterialien erstellt. Außerdem finden Betroffene bei der LfM ein Formular zum Melden von Vorfällen.

Nähere Informationen zu Cybergrooming finden Sie im Themen-Special der Initiative Kindermedienland.

Die detaillierten Studienergebnisse können auf der Website der LfM nachgelesen werden.

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