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Beitragsbild: Pixabay

Neue Regelungen für die Medienwelt: Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist in Kraft getreten

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Als Reaktion auf das sich im stetigen Wandel befindliche Medienangebot, sowie die steigende Nutzung neuer technischer Endgeräte, wie Smart-TVs oder Smart-Speaker ist am 07.November 2020 der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in allen Bundesländern in Kraft getreten. Dieser löst damit den bis dato geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab.

Im Zuge der sich daraus ergebenden Änderungen hat die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) die wichtigsten Neuerungen und Regelungen, welche sich aus dem neuen Vertrag ergeben zusammengefasst.

Unter anderem wird durch den MStV die bisherige Plattformregulierung auch auf Smart-TVs und Smart-Speaker ausgeweitet. Durch diese Erweiterung soll ein diskriminierungsfreier Zugang, sowie eine erleichterte Auffindbarkeit diverser multimedialer Angebote gewährleistet werden. Darüber hinaus werden zur Sicherung der Meinungsvielfalt auch Suchmaschinen, News-Aggregatoren, sowie soziale Netzwerke, sprich die sogenannten Medienintermediäre im Medienstaatsvertrag mit neuen Regelungen bedacht.

Der Vorsitzende des Medienrates der LFK, Dr. Wolfgang Epp betont hierbei besonders die Wichtigkeit, sowie die Notwendigkeit, auch Online-Plattformen künftig mit neuen Regelungen in den Medienstaatsvertrag mit einzubeziehen. Hierbei betont er besonders die Sicherstellung einer „Vielfalt an Meinungen und medialen Inhalten“, welche durch den MStV künftig mit einem „zukunftsfähigen Ordnungsrahmen“ gewährleistet werde.

Dies ist insbesondere entscheidend für Marktakteure, welche aufgrund ihrer Vermittlungsarbeit zwischen Nutzerinnen und Nutzern und grundsätzlich frei verfügbaren Inhalten einen wichtigen Beitrag in Bezug auf die Vielfalt, Auswahl, sowie die Bereitstellung von Informationen und der damit einhergehenden Möglichkeit der freien Meinungsbildung leisten.

Für nähere Informationen lohnt sich ein Besuch auf der Website der LFK

 

Quellen:

https://www.lfk.de/service/presse/neue-spielregeln-fu%CC%88r-digitale-medien

https://www.lfk.de/regulierung/medienvielfalt/medienintermediaere

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