Pinnwand

Neue EU-Verordnung zur (Nicht-) Smartphonenutzung an Fußgängerampeln

Veröffentlicht am

Heute zum 01. April 2019 ist eine europaweite Regelung zur Nutzung von Smartphones an Fußgängerampeln in Kraft getreten. Das EU-Parlament stimmte dem Entwurf bereits Anfang des Jahres zu. Nun soll er ab heute in allen europäischen Ländern Anwendung finden.

Ausgangspunkt des Gesetzesentwurfs waren vermehrt aufkommende Fälle von Menschen die teilweise mehrere Stunden versteinert an Fußgängerampeln standen und auf ihre Smartphones starrten. Mehrere Grünphasen gingen unbemerkt an ihnen vorüber. Besonders Autofahrer wunderten sich über die „versteinerten“ Menschen am Straßenrand.

Der neue Erlass regelt nun die Nicht-Nutzung von Smartphones an Fußgängerampeln. Ein Verstoß wird mit bis zu 50 Euro Bußgeld geahndet. Solltet Ihr/sollten Sie ebenfalls einen solchen Fall beobachten, kann dieser hier gemeldet werden.

 

Kommentieren