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Kaum Fortschritte nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung

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Die Verbraucherzentralen veröffentlichten vor kurzem eine Marktanalyse zu „Soziale Medien und die EU-Datenschutzgrundverordnung“. Sie hat untersucht, inwieweit die Dienste die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung umsetzen.

Gefragt wurde beispielsweise: Wie verständlich klären die Sozialen Netzwerke den Nutzer/die Nutzerin über personenbezogene Datenverarbeitung auf? Inwieweit sind die Voreinstellungen datenschutzfreundlich eingerichtet (privacy by default)? Untersucht wurden Dienste wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, Twitter, WhatsApp und YouTube (Google).

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die untersuchten Dienste ihre Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend informieren und sie dementsprechend nur mangelnd Kenntnis erlangen, welche ihrer Daten genutzt oder wie sie sich vor unerwünschter Datenverarbeitung schützen können. Der Verbraucherschutz spricht in diesem Zusammenhang von Intransparenz.

Laut der Datenschutzgrundverordnung sollten Soziale Netzwerke durch Voreinstellungen sichern, dass nur personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet werden, die für den Verarbeitungszweck benötigt werden. Außerdem sollten Nutzerinnen und Nutzer in leicht verständlicher Form darüber aufgeklärt werden.

 

Detailliertere Informationen lassen sich unter folgendem Link finden:
marktwaechter.de

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